Der Regierungsentwurf ist Teil des sogenannten Osterpakets. Kritikern zufolge geht die Ausgestaltung an den Zielen der Immobilienwirtschaft vorbei und gibt kaum Anreiz für Mieterstrommodelle – also für die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, die Strom für Mieter im selben Haus produzieren.
Höhere Fördersätze stärkten zwar die Finanzierbarkeit der Anlagen, ein großes Problem stelle aber die Benachteiligung der Eigenverbrauchsmodelle im Vergleich zu Anlagenbetreiber dar, die den Strom komplett ins Netz einspeisen („Volleinspeiser“), erklärt Dr. Ernesto Garnier, CEO und Founder der Einhundert Energie GmbH (Köln). „Für Eigenverbraucher sind die Fördersätze im Vergleich deutlich geringer. Eine gleichermaßen erhöhte Vergütung ist jedoch essentiell für den Rollout von Wärmepumpen und Mieterstrom im Gebäudebestand“, so Garnier.
Bisher beschränkt sich der Solarstromausbau überwiegend auf Einfamilienhäuser. Der größte Knackpunkt bei den Mieterstromanlagen sei der rechtliche Rahmen, schreibt die „Wirtschaftswoche“ unter Berufung auf Branchenexperten. Wer einen fremden Haushalt mit Strom beliefere, werde nach aktueller Rechtslage in der Regel zum Energieversorger – mit allen damit verbundenen Pflichten, auch dem Zukauf von Strom, „damit die Mieter an wolkigen Tagen oder nachts nicht im Dunkeln sitzen.“
EEG-Novelle: „Baustelle“ Stromsteuer und Anlagenzusammenfassung
Aktuell werden bei Mieterstrom im Modell Lieferkette nach Angaben der Einhundert Energie GmbH zwei Cent pro Kilowattstunde Stromsteuer erhoben, obwohl Mieterstrom von Umlagen befreit sein soll. Dies könnten je nach Anlagengröße mehrere Tausend Euro pro Jahr sein, sagt CEO Garnier. Die Stromsteuerbefreiung für das Lieferkettenmodell werde in dem Gesetzespaket nicht berücksichtigt.
„Hinzu kommt, dass bei der Berechnung der Einspeisevergütung benachbarte PV-Anlagen auf Gebäuden zusammengefasst werden, technisch jedoch einzelne Netzanschlüsse die Regel sind, insbesondere bei Bestandsgebäuden“, erklärt Garnier. Die Anlagenkosten sind daher höher, die Vergütung für Einspeisung je kWh aufgrund der Anlagenzusammenfassung aber wesentlich geringer. Unter den richtigen Bedingungen für PV-Dachanlagen auf Quartiersgebäuden könnten Mieterstrommodelle volles Potenzial entfalten.