Ihr Experte für Immobilien
Willkommen bei
IMG GmbH & Co. KG
IMG – Immobilienmanagement Graf ist eine professionelle und zertifizierte Immobilienverwaltung sowie ein kompetenter Immobilienmakler. Wir verwalten und vermarkten Immobilien zuverlässig und
bedarfsorientiert!
Wir verwalten sehr individuell Liegenschaften in allen Größen.
Lassen Sie sich von einem kompetenten Expertenteam für Immobilienmanagement überzeugen. Wir setzen nicht auf Masse sondern auf Qualität, Erreichbarkeit und Kundenzufriedenheit.
Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, stehen wir als Makler Ihnen individuell und vertrauensvoll zur Seite. Unser erfahrenes Maklerteam unterstützt Sie gerne und vermarktet Ihre Immobilie zum bestmöglichen Preis.
Unser Leistungsangebot im Überblick
WEG-Verwaltung
Wir verwalten Ihre Wohnungseigentumsgemeinschaft
Mietverwaltung
Wir verwalten Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien
Sondereigentums-
verwaltung
Wir verwalten Einzelimmobilien
Sonderleistungen
Wir unterstützen Sie auch ohne Hausverwaltervertrag, wie z.B. Nebenkostenabrechnungen
Immobilienmakler
Wir unterstützen Sie bei der der professionellen Wertermittlung und Vermarktung Ihrer Immobilie
Immobilien -
Wertgutachten
Wir ermitteln über ein Kurzgutachten den Verkehrswert Ihrer Immobilie
Wir versprechen nicht ! Wir liefern...
Wir vermarkten Ihre Immobilie professionell und mit viel Engagement. Durch die lokale Marktexpertise ist unsere Kompetenz Ihr Vorteil! Einen marktgerechten Verkaufspreis zu bestimmen ist kein Zufall. Beratung und Expertise finden Sie bei uns!
Durch die langjährige Erfahrung in der Immobilienverwaltung haben Hausverwalter ein gutes kaufmännisches und technisches Verständnis. Nutzen Sie diese Erfahrung!
Als Sachverständige für Wertermittlung von Immobilien können wir schnell und sicher den Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmen. Somit kann Ihre Immobilie bestmöglich vermarktet werden kann. Lassen Sie sich von uns ein Kurzgutachten erstellen. Auch wenn Sie nicht gleich verkaufen möchten, haben Sie einen Anhaltspunkt, was Ihre Immobilie aktuell wert ist.
Mario Bauer25 November 2023Als Vermieter bin ich auf eine zuverlässige Mietverwaltung angewiesen. Bei Immobilienmanagement Graf habe ich genau das gefunden. Sie nehmen mir so viel Arbeit ab – einfach klasse!Jens Gärtner19 November 2023Meine Eigentumswohnung in zentraler Lage war ein echter Glücksgriff. Doch ohne die spezielle Verwaltung durch die Profis von Immobilienmanagement Graf hätte ich sie wahrscheinlich nicht so effizient nutzen können.Michael Niemeier9 November 2023Herr Graf war für den Verkauf einer Wohnung zuständig. Es hat von der ersten Besichtigung bis zum Kauf alles alles perfekt geklappt. Auch mehrfache Besichtigungen der Wohnung ohne lange Planung hat ohne Probleme funktioniert. Auf Nachfragen wird sofort immer geantwortet. Super ServiceHerbert Lorenz8 November 2023Kompetente BeratungSandra Walter7 November 2023Die WEG-Verwaltung durch das Team von Immobilienmanagement Graf hat unser Wohnensemble wieder auf Vordermann gebracht. Endlich gibt es klare Strukturen und zufriedene Bewohner.Dieter Gottlieb25 Oktober 2023Ich hatte ständig Ärger mit den Abrechnungen in unserer Wohnanlage. Seitdem Frau Graf und ihr Team das Ruder übernommen haben, läuft alles wie am Schnürchen. Endlich kann ich mich auf die Zahlen verlassen!A Google User20 September 2022Ein tolles Rundum- Sorglos- Paket, alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. Kann ich bedenkenlos weiterempfehlen!Angelika Hoch7 September 2022Eine wirklich hervorragende Sondereigentumsverwaltung!!! Kann ich sehr empfehlen.Google Gesamtbewertung 4.7 von 5, basierend auf 15 Bewertungen
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Habecks Heizungshammer – Es drohen hohe Ausgaben bei Gasetagenheizungen für Mieter und Vermieter in Mehrfamilienhäusern
Nun geht es ans Eingemachte! Die gesetzlichen Verpflichtungen wurden nun durch die Ampelregierungen Ende letzten Jahres manifestiert und zum 01.01.2024 greift Habecks Heizungshammer. Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern stehen dabei vor einer besonderen Herausforderung! Hier werden nun in erster Linie Eigentümer und später durch die Kostenumlage Mieter zu Kasse gebeten. Das Dogma “65 % erneuerbare Energien” für
Deutschland wird digital – digitale Verwaltungsleistungen des Staates werden Gesetz
Das Onlinezugangsgesetz (= OZG) schreibt Bund und Ländern verpflichtend vor, bis 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Verkündet wurde es im Jahr 2017 als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Das OZG sieht den Aufbau eines Bundesportals vor: Alle Verwaltungsportale von Bund, Ländern
Mietkosten für Rauchmelder: Nicht auf Mieter umlegbar
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Rauchmelder in Wohnobjekten zu installieren. Viele Vermieter kaufen solche Rauchmelder, aber einige mieten sie auch. Dürfen sie die Mietkosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen? Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil diese Frage verneint (Urteil v. 11.05.2022, Az. VIII ZR 379/20). BGH: Mietkosten sind „verkappte Anschaffungskosten“ Rund 10 € pro
Mehr Solarstrom auch in Mehrfamilienhäusern?
Der Regierungsentwurf ist Teil des sogenannten Osterpakets. Kritikern zufolge geht die Ausgestaltung an den Zielen der Immobilienwirtschaft vorbei und gibt kaum Anreiz für Mieterstrommodelle – also für die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, die Strom für Mieter im selben Haus produzieren. Höhere Fördersätze stärkten zwar die Finanzierbarkeit der Anlagen, ein großes Problem stelle aber die Benachteiligung der Eigenverbrauchsmodelle
Zertifizierter Verwalter – Erst ab Dezember 2023
Zertifizierter Verwalter – Erst ab Dezember 2023 und damit ein Jahr später als bisher vorgesehen haben Wohnungseigentümer hierauf einen Anspruch. Der Bundestag hat einer entsprechenden Verlängerung der Frist zugestimmt. Der Grund: Engpässe bei der Zertifizierung der Verwalter. Im Zuge der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt.
Zensus 2022 – Auskunftspflicht für Immobilieneigentümer und -verwalter
WAS IST DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE FÜR DEN ZENSUS? Bereits im Jahr 2011 haben sich die EU-Staaten in einer Verordnung zur Volks- und Wohnungszählung verpflichtet, alle zehn Jahre eine Bevölkerungszählung durchzuführen. Rechtsgrundlage ist das Zensusgesetz 2022 (ZensG), das die Durchführung der Volkszählung regelt. Dort steht beispielsweise geschrieben, welche Daten und Merkmale in der Gebäude- und Wohnungszählung
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