Deutschland wird digital – digitale Verwaltungsleistungen des Staates werden Gesetz

Das Onlinezugangsgesetz (= OZG) schreibt Bund und Ländern verpflichtend vor, bis 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Verkündet wurde es im Jahr 2017 als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften.

Das OZG sieht den Aufbau eines Bundesportals vor: Alle Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen sollen in einem Portalverbund verknüpft werden. Dazu sollen die Ämter Basisdienste und IT-Komponenten bereitstellen und ihre digitalen Verwaltungsleistungen ausbauen.

Um die Digitalisierung der Verwaltung zu beschleunigen, werden also die Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen miteinander vernetzt. Das Ziel ist, Bürgern und Unternehmen eine digitale Identität zu ermöglichen. Jeder Bürger und jedes Unternehmen erhält dazu ein persönliches Nutzerkonto für die Kommunikation mit der Verwaltung im Internet. Dieses Nutzerkonto ist der interoperable Zugang zu allen Online-Verwaltungsleistungen. Es soll von allen Portalen im Verbund akzeptiert werden: Bund, Länder und Kommunen.

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