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WEG-Reform beschlossen: Sachkundenachweis für Immobilienverwalter wird eingeführt

Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab Inkrafttreten der WEG-Novelle (01.12.2020), haben Eigentümer/innen einen Rechtsanspruch darauf, die Vorlage eines Sachkundenachweises von ihrem Verwalter/ihrer Verwalterin einzufordern bzw. einen „zertifizierten Verwalter“ zu bestellen. Dies ist also erstmals – sofern die Reform wie geplant Anfang Dezember dieses Jahres in Kraft tritt – ab 01.12.2022 der Fall. Ausnahmen sind im Gesetz u. a. vorgesehen für Richter/innen, für Absolvent/innen immobilienwirtschaftlicher Studiengänge sowie für Immobilienkaufmänner/-kauffrauen, die über einen entsprechenden staatlich anerkannten Berufsabschluss verfügen (§ 26a Abs. 2 Nr. 4 WEG-Novelle). Für bereits bestellte Verwalter/innen wird es eine Übergangsfrist von mehr als drei Jahren geben.

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Viele Verwalter scheuen die Kosten der Weiterbildung Ihr Personal bzw. haben in Ihren Reihen kein ausgebildetes Fachpersonal. Achten Sie bei der Wahl Ihres Verwalters auf die Ausbildung Ihrer Ansprechpartner. Die Größe einer Verwaltungsfirma ist oft nicht einhergehend mit guter Qualität. 

 

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