In mehreren Bundesländern sind Verordnungen zum Mieterschutz, die ausgelaufen sind bzw. in Kürze auslaufen, verlängert worden:
In Bayern wurde die Mieterschutzverordnung des Landes bis zum 31.12.2021 verlängert. Damit gilt in 162 bayerischen Kommunen, darunter München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg weiterhin die Mietpreisbremse.
Bis zum Ende der verlängerten Laufzeit soll die Gebietskulisse geprüft und danach gegebenenfalls angepasst werden.
In den 162 Städten und Gemeinden gilt neben der Mietpreisbremse auch eine von 20 auf 15 % reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Außerdem ist in den erfassten Kommunen die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen verlängert.
Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von 10 Jahren (anstatt 3 Jahren) seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.
(Quelle: Der Verwalter-Brief, Haufe)