Ihr Experte für Immobilien
Willkommen bei
IMG GmbH & Co. KG
IMG – Immobilienmanagement Graf ist eine professionelle und zertifizierte Immobilienverwaltung sowie ein kompetenter Immobilienmakler. Wir verwalten und vermarkten Immobilien zuverlässig und
bedarfsorientiert!
Wir verwalten sehr individuell und familiär Liegenschaften in allen Größen im Großraum Ingolstadt – München, Fürstenfeldbruck sowie in Franken.
Lassen Sie sich von einem kompetenten Expertenteam für Immobilienmanagement überzeugen. Wir setzen nicht auf Masse sondern auf Qualität, Erreichbarkeit und Kundenzufriedenheit.
Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, stehen wir Ihnen individuell und vertrauensvoll zur Seite. Unser erfahrenes Maklerteam unterstützt Sie gerne und vermarktet Ihre Immobilie zum bestmöglichen Preis.
Unser Leistungsangebot im Überblick
WEG-Verwaltung
Wir verwalten Ihre Wohnungseigentumsgemeinschaft
Mietverwaltung
Wir verwalten Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien
Sondereigentums-
verwaltung
Wir verwalten Einzelimmobilien
Sonderleistungen
Wir unterstützen Sie auch ohne Hausverwaltervertrag, wie z.B. Nebenkostenabrechnungen
Immobilienmakler
Wir unterstützen Sie bei der der professionellen Wertermittlung und Vermarktung Ihrer Immobilie
Immobilien -
Wertgutachten
Wir ermitteln über ein Kurzgutachten den Verkehrswert Ihrer Immobilie
Wir versprechen nicht ! Wir liefern...
Wir vermarkten Ihre Immobilie professionell und mit viel Engagement. Durch die lokale Marktexpertise ist unsere Kompetenz Ihr Vorteil! Einen marktgerechten Verkaufspreis zu bestimmen ist kein Zufall. Beratung und Expertise finden Sie bei uns!
Durch die langjährige Erfahrung in der Immobilienverwaltung haben Hausverwalter ein gutes kaufmännisches und technisches Verständnis. Nutzen Sie diese Erfahrung!
Als Sachverständige für Wertermittlung von Immobilien können wir schnell und sicher den Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimmen. Somit kann Ihre Immobilie bestmöglich vermarktet werden kann. Lassen Sie sich von uns ein Kurzgutachten erstellen. Auch wenn Sie nicht gleich verkaufen möchten, haben Sie einen Anhaltspunkt, was Ihre Immobilie aktuell wert ist.
Die neusten Beiträge aus unserem Blog
Deutschland wird digital – digitale Verwaltungsleistungen des Staates werden Gesetz
Das Onlinezugangsgesetz (= OZG) schreibt Bund und Ländern verpflichtend vor, bis 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Verkündet wurde es im Jahr 2017 als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Das OZG sieht den Aufbau eines Bundesportals vor: Alle Verwaltungsportale von Bund, Ländern
Mietkosten für Rauchmelder: Nicht auf Mieter umlegbar
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, Rauchmelder in Wohnobjekten zu installieren. Viele Vermieter kaufen solche Rauchmelder, aber einige mieten sie auch. Dürfen sie die Mietkosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen? Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil diese Frage verneint (Urteil v. 11.05.2022, Az. VIII ZR 379/20). BGH: Mietkosten sind „verkappte Anschaffungskosten“ Rund 10 € pro
Mehr Solarstrom auch in Mehrfamilienhäusern?
Der Regierungsentwurf ist Teil des sogenannten Osterpakets. Kritikern zufolge geht die Ausgestaltung an den Zielen der Immobilienwirtschaft vorbei und gibt kaum Anreiz für Mieterstrommodelle – also für die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, die Strom für Mieter im selben Haus produzieren. Höhere Fördersätze stärkten zwar die Finanzierbarkeit der Anlagen, ein großes Problem stelle aber die Benachteiligung der Eigenverbrauchsmodelle
Zertifizierter Verwalter – Erst ab Dezember 2023
Zertifizierter Verwalter – Erst ab Dezember 2023 und damit ein Jahr später als bisher vorgesehen haben Wohnungseigentümer hierauf einen Anspruch. Der Bundestag hat einer entsprechenden Verlängerung der Frist zugestimmt. Der Grund: Engpässe bei der Zertifizierung der Verwalter. Im Zuge der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt.
Zensus 2022 – Auskunftspflicht für Immobilieneigentümer und -verwalter
WAS IST DIE GESETZLICHE GRUNDLAGE FÜR DEN ZENSUS? Bereits im Jahr 2011 haben sich die EU-Staaten in einer Verordnung zur Volks- und Wohnungszählung verpflichtet, alle zehn Jahre eine Bevölkerungszählung durchzuführen. Rechtsgrundlage ist das Zensusgesetz 2022 (ZensG), das die Durchführung der Volkszählung regelt. Dort steht beispielsweise geschrieben, welche Daten und Merkmale in der Gebäude- und Wohnungszählung
Vorkaufsberechtigter Mieter darf nicht mehr zahlen müssen als der Erstkäufer
Wurde eine vermietete Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt, steht dem Mieter für den Fall des Verkaufs an einen Dritten ein Vorkaufsrecht zu. Der Mieter kann dann in den zwischen Vermieter und (Erst-)Käufer geschlossenen Kaufvertrag „einsteigen“, und zwar zu denselben Konditionen. Unzulässig ist es, im Kaufvertrag zu vereinbaren, dass der Mieter
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