Neue Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern 2026 – Regelungen für GdWEs

Die Bundesförderung Ladeinfrastruktur Mehrparteienhäuser GdWE wurde im Frühjahr 2026 mit einem neuen Förderprogramm beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern gezielt zu fördern und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWEs) beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur zu unterstützen.


Hintergrund der Förderung

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland lebt in Mehrparteienhäusern. Gleichzeitig gilt das Laden am Wohnort als wesentliche Voraussetzung für die Nutzung von Elektrofahrzeugen im Alltag. Während Einfamilienhäuser häufig bereits über private Lademöglichkeiten verfügen, ist die Umsetzung in Mehrparteienhäusern deutlich komplexer.

Typische Herausforderungen sind:

  • begrenzte Leistungsreserven der Hausanschlüsse
  • fehlende Vorverkabelung der Stellplätze
  • erheblicher Planungs‑ und Abstimmungsaufwand innerhalb der GdWE
  • hohe Kosten für Elektro‑ und Netzanschlussmaßnahmen

Bisherige Förderprogramme waren häufig auf Einzelinstallationen ausgerichtet und damit für viele GdWEs nur eingeschränkt nutzbar. Mit dem neuen Bundesförderprogramm wurde dieser Umstand erstmals ausdrücklich berücksichtigt.


Überblick zum Förderprogramm

Das Bundesministerium für Verkehr stellt für das Programm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ ein Gesamtfördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Antragstellung ist ab dem 15. April 2026 möglich.

Antragsberechtigte

Das Förderprogramm ist in mehrere Förderaufrufe gegliedert. Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWEs)
  • private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • kleine und mittlere Unternehmen mit Wohnimmobilien
  • Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen mit größeren Beständen

Für GdWEs wichtig:
Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet, es findet kein wettbewerbliches Auswahlverfahren statt.

Die Bundesförderung Ladeinfrastruktur Mehrparteienhäuser GdWE ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 und richtet sich ausdrücklich an den Gebäudebestand.


Förderfähige Maßnahmen

Gefördert wird nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, die funktional zum Wohngebäude gehört. Der Schwerpunkt liegt nicht nur auf den Ladepunkten selbst, sondern auf der elektrischen Gebäudeinfrastruktur.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Ladepunkte (Wallboxen) mit einer Ladeleistung von bis zu 22 kW
  • Vorverkabelung mehrerer Stellplätze
  • Netzanschluss und Verstärkung des Hausanschlusses
  • Verteiler‑ und Zählertechnik
  • Last‑ und Energiemanagementsysteme
  • notwendige bauliche Maßnahmen

Damit unterstützt die Förderung ausdrücklich ganzheitliche und erweiterbare Lösungen im Gebäudebestand.


Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Festbetrag je elektrifiziertem Stellplatz:

  • 1.300 Euro je Stellplatz ohne installierte Wallbox
  • 1.500 Euro je Stellplatz mit Wallbox
  • 2.000 Euro je Stellplatz bei bidirektionalem Laden

Die maximale Ladeleistung je Ladepunkt beträgt 22 kW.


Voraussetzungen für die Förderung

Für die Bewilligung der Fördermittel gelten mehrere Mindestanforderungen, die insbesondere für Beschlüsse innerhalb der GdWE relevant sind:

  • Es müssen mindestens sechs Stellplätze in das Projekt einbezogen werden.
  • Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze des Objekts sind vorzuverkabeln.
  • Vor Erteilung des Förderbescheids dürfen keine verbindlichen Aufträge vergeben werden.
  • Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen.

Diese Vorgaben dienen dazu, den Aufbau von Ladeinfrastruktur langfristig planbar und erweiterbar zu gestalten.


Bedeutung für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer

Für GdWEs stellt das Förderprogramm einen neuen Rahmen dar, um Ladeinfrastruktur gemeinschaftlich umzusetzen. Durch die Förderung von Vorverkabelung und Netzanschlussmaßnahmen können technische Grundlagen geschaffen werden, die auch zukünftige Erweiterungen ermöglichen.

Neben der besseren Nutzbarkeit für einzelne Eigentümer kann eine solche Infrastruktur auch die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Immobilie insgesamt erhöhen. Ladeinfrastruktur wird zunehmend als Bestandteil moderner Wohngebäude betrachtet.


Empfehlung zur Vorbereitung

Auch wenn die Antragstellung ab Mitte April 2026 möglich ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung innerhalb der GdWE:

  • Ermittlung der Stellplatzsituation und des Ausbaubedarfs
  • Erstellung eines technischen Grundkonzepts
  • Vorbereitung rechtssicherer Beschlussvorlagen
  • Abstimmung mit Verwalter, Fachplanern und ggf. Netzbetreiber

Da das Fördervolumen begrenzt ist, kann eine rechtzeitige Entscheidung vorteilhaft sein.


Fazit

Mit der neuen Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wurde erstmals ein Förderinstrument geschaffen, das die besonderen Rahmenbedingungen von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer berücksichtigt. Der Fokus auf elektrische Infrastruktur, Vorverkabelung und Netzanschlüsse ermöglicht Lösungen, die über einzelne Ladepunkte hinausgehen.

Für GdWEs bietet das Programm die Möglichkeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur strukturiert und gefördert anzugehen und den Gebäudebestand auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

Mit der Bundesförderung Ladeinfrastruktur Mehrparteienhäuser GdWE erhalten Gemeinschaften der Wohnungseigentümer erstmals einen strukturell passenden Förderrahmen.


Quellen

  • Bundesministerium für Verkehr, Pressemitteilungen 2026
  • Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 (Bundeskabinett 2025)
  • Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur / NOW GmbH

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